Bei mir besteht die Forderung aus 2010 zu 60% aus Säumniszuschlägen, eben diese 5%. Ich hatte vor der Kontopfändung in 2016 einen Bescheid vom Jobcenter an die IKK geschickt und denen meine Situation dargestellt. Hat die nicht im geringsten interessiert. Wenn ich da jetzt nochmal auf die 5% hinweise, mir die zu erlassen, hätte ich da eine Chance auf Erlass?
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